Allgemeinene Geschäftsbedingungen für das
Institut für KomplementärTherapie (IKT)
1. Allgemeines
Allen Leistungen im Rahmen des Kursprogramms liegen diese Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Institut für KomplementärTherapie (IKT) zugrunde.
2. Anmeldung und Bezahlung
2.1 Anmeldevoraussetzungen
Eine Teilnahme kann nur erfolgen, wenn die Teilnahmebedingungen für den Kurs erfüllt sind. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, dies vor der Anmeldung zu prüfen.
2.2. Anmeldung
Die Anmeldung ist gültig und verbindlich, wenn eine Anmeldung über unser Kursbuchungssystem www.shiatsu-institut.ch eingegangen und bestätigt ist.
2.3 Bezahlung
Bitte zahlen Sie die Kursgebühr innerhalb der auf der Rechnung angegeben Zahlungsfrist ein.
Mahnungen für offene Rechnungen müssen erst beglichen werden, bevor wir neue Anmeldungen berücksichtigen können. Die zweite Mahnung ist gebührenpflichtig.
2.4 Abmeldung
Für Abmeldungen und Ummeldungen bis vier Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.– fällig. Bei Abmeldungen bis zwei Wochen vor Kursbeginn werden 50% der Kurskosten fällig.
Bei späteren Abmeldungen sind die Kurskosten zu 100% fällig. Bei krankheitsbedingter Abmeldung wird bei Vorlage eines Arztzeugnisses die Teilnahmegebühr abzüglich der Bearbeitungsgebührvon CHF 50.– (für Praxisabende gilt eine Gebühr von CHF 10.-) erstattet.
Wir empfehlen eine Annulierungskosten-Versicherung abzuschliessen.
3. Kursausfall / Änderungen
Änderungen von Kursdaten, Kurszeiten und Kursorten bleiben vorbehalten. Das Institut für Komplementärtherapie behält sich vor, aus besonderen Gründen einen Kurs ausfallen zu lassen.
In diesen Fällen wird die ganze Teilnahmegebühr zurückerstattet. Das Institut für Komplementärtherapie haftet nicht für anderweitige Kosten und Ansprüche der Teilnehmenden.
4. Verantwortung
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass Sie körperlich und psychisch in der Lage sind, die Verantwortung für die Teilnahme an den Kursen zu tragen. Sie sind verpflichtet über vorhandene körperliche und psychische Beschwerden und Einschränkungen die Kursleiterin sowie die Schulleitung zu Beginn des Kurses in Kenntnis zu setzen.
Das Institut für Komplementärtherapie haftet nicht für Vorfälle und Unfälle, die während oder nach einem Kurs auftreten. Die Versicherung während der Kurse und Praxisgelegenheiten ist Sache der Teilnehmenden.
5. Ausbildungsvereinbarung
beschreibt die Ausbildungabschnitte vom Zertifikat bis hin zum Branchenzertifikat KT.
6. Rekurs
Für den Rekurs ist die Schulleitung zuständig.
Gerichtsstand: Basel 1.10.2017